A.W. Faber-Castell Cosmetics GmbH, Stein

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertrieb und Lieferung (Export)

 

Geltungsbereich der Bedingungen und Bestimmungen

a)  Allen unseren Verkaufsgeschäften, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie allen Folgegeschäften und Vereinbarungen mit unserem Kunden (nachfolgend "Kunde") liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB") zugrunde, soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Spätestens mit der Entgegennahme der bei uns bestellten Ware (im Folgenden: "Ware") sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden verbindlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unseres Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen die Lieferung an den Kunden ausführen.


b)  Die Parteien sind sich einig, dass keine mündlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht wirksam. Alle Vereinbarungen, die von unseren Vertretern getroffen werden, bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
 

2  Vertragsgegenstand, Vertragsabschluß

a)  Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge und Lieferfrist. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und Annahme der Bestellung des Kunden, spätestens jedoch mit unserer Lieferung der bestellten Ware zustande.

b)  Lieferverträge, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, die mit dem Kunden getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sowie geringfügige Änderungen in unseren Verkaufsunterlagen und Preislisten berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen. Gleiches gilt für technische oder funktionale Änderungen und sonstige zumutbare Abänderungen der in unseren Werbe- und Verkaufsunterlagen enthaltenen Daten und Angaben.
 

3  Preis

a)  Alle unsere Preise verstehen sich netto ab Werk bzw. ab Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Transport und Versicherung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, es sei denn, wir haben schriftlich etwas anderes vereinbart. In jedem Fall sind alle Zölle, Steuern und sonstigen Nebenkosten vom Kunden zu tragen.

b)  Wir sind berechtigt, unsere Preise ohne Zustimmung oder vorherige Mitteilung an den Kunden zu ändern, wenn zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als dreißig (30) Tage liegen und wir eine Kostenerhöhung nachweisen können, die unsere Kalkulation oder die Kalkulation unserer Lieferanten beeinflusst, wie z.B. eine Erhöhung der Materialkosten, Löhne oder Tariflöhne.
 

4   Liefermodalitäten, Anzahlungen, Verpackung, höhere Gewalt, Gefahrübergang, Schadenersatz und Änderungsrecht

a)  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Werk oder ab Lager. Ergänzend gelten die Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris (nachfolgend "Incoterms") in ihrer jeweils neuesten Fassung

b)  Lieferfristen und -termine sind unverbindlich und nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich als "fix" bezeichnet. Alle Lieferfristen gelten vorbehaltlich der vollständigen Klärung aller für die Ausführung des jeweiligen Auftrags relevanten Fragen. Bei nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages durch den Kunden beginnt die jeweilige Lieferfrist oder -zeit neu zu laufen. Lieferfristen beginnen in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn alle technischen Fragen im Zusammenhang mit der jeweiligen Lieferung des Kunden geklärt sind und der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung vollständig nachgekommen ist. Werden Waren von Dritten bezogen oder in Lohnarbeit hergestellt, so stehen alle Lieferungen an den Kunden unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Eingangs aller Materialien, Bauteile und der Ware bei dem Dritten bei uns.

c)  Vor der Lieferung von Waren ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen eine Anzahlung auf unsere Rechnung zu leisten. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

d)  Wird unsere Leistung, insbesondere die Lieferung, durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, wie z.B. behördliche Beschränkungen, Feuer, Streik, Aussperrung, Verkehrsbeschränkungen, Produktions-, Energie- und Rohstoffmangel und überhaupt alle Ereignisse, die die Herstellung und/oder den Versand der betroffenen Ware beeinträchtigen können (z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, etc.), so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen. .z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen und sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände), sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist bzw. den Liefertermin bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Eintritt solcher Ereignisse zu verlängern. Dies gilt auch, soweit diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Sind in diesen Fällen Lieferfristen oder -termine einvernehmlich vereinbart und ausdrücklich schriftlich als "fest" bezeichnet, so ist der Kunde nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist ebenfalls von allen vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Wir haften dem Kunden in keinem Fall und in keiner Weise für Verzögerungen oder Schäden während des Zeitraums, in dem solche Umstände vorliegen.

e)  Alle vereinbarten Lieferfristen und -termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit der Annahme der Ware oder mit seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag mit uns (einschließlich etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden) in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Ferner geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sofort auf den Kunden über. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so hat uns der Kunde schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) eine angemessene Nachfrist zu setzen, die jedoch nicht kürzer als vier (4) Wochen ab dem Tag sein darf, an dem die Lieferung erfolgen sollte. Nach erfolglosem Ablauf der vorgenannten Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen ist der Kunde berechtigt, vom jeweiligen Kaufvertrag zurückzutreten

f)  Bei Produkten, die ausschließlich auf besonderen Wunsch und/oder nach Vorgaben des Kunden gefertigt werden, behalten wir uns eine Änderung der Liefermenge bis zu maximal zehn (10) Prozent der Gesamtauftragsmenge vor.

g)  Sofern mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung und Verrechnung der Frachtkosten auf der Grundlage der von uns ermittelten Gewichte und Maße. Die Auswahl der konkreten Frachtführer und Versandwege liegt in unserem freien, nicht unbilligen Ermessen. Wir haften jedoch nicht dafür, dass nicht die billigste und schnellste Beförderungsart gewählt wurde.

h)  Alle unsere Produkte werden nur in der Originalverpackung ab Werk oder ab Lager geliefert. Wir nehmen keine Änderungen an der Verpackung vor und verpacken unsere Produkte insbesondere nicht auf Blister- oder Skin-Karten, die von Dritten geliefert werden. Die Kosten für Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

i)  Die Gefahr des Untergangs und/oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den den Transport ausführenden Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers oder Werkes auf den Kunden über. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Sendung durch unverzügliche Mitteilung an den betreffenden Frachtführer zu reklamieren. Eine Rücksendung der Ware bedarf unserer ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung.

j)  Bestellungen auf Abruf des Kunden sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist abzunehmen. Ist der Kunde mit seinem Abruf länger als einen (1) Monat in Verzug, so sind wir berechtigt, die restliche Bestellmenge sofort an den Kunden zu versenden.
 

5   Zahlungsbedingungen, Beibringung eines Akkreditivs, Zahlungsverzug

a)  Sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind alle uns vom Kunden geschuldeten Zahlungen dadurch zu erleichtern, dass der Kunde eine für uns akzeptable Bank veranlasst, ein unwiderrufliches Akkreditiv für jede Bestellung auszustellen und an uns zu liefern, das die Zahlung in Euro oder in einer anderen von uns festgelegten Währung sicherstellt, zahlbar an uns durch die ausstellende Bank gegen Vorlage von Sichtwechseln, denen ein Original und eine (1) Kopie jeder Rechnung, Packliste und jedes Verkaufs- oder Frachtbriefs beigefügt sind. Das unwiderrufliche Akkreditiv ist in Höhe von einhundert (100) Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrags in Deutschland zahlbar. Alle unsere Rechnungen sind in jedem Fall sofort nach Erhalt fällig und zahlbar, wobei wir bei Teillieferungen das Recht haben, dem Kunden anteilig Rechnung zu stellen.

b)  Zahlungsanweisungen, Schecks, Eigenakzepte, Wechsel und dergleichen werden nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns und unter dem Vorbehalt der vollständigen und uneingeschränkten Gutschrift auf unseren Konten angenommen. Bearbeitungs-, Bearbeitungs- und Diskontspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die rechtzeitige Vorlage der vorgenannten Unterlagen. Alle Zahlungen des Kunden sind abzugs- und aufrechnungsfrei, es sei denn, Gegenforderungen des Kunden werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt. In demselben Umfang ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen an uns zurückzuhalten. Von uns gewährte Rabatte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und ordnungsgemäßen Abnahme der Lieferung und der fälligen Zahlung durch den Kunden. Bei Rücksendung von Produkten werden bereits gewährte Rabatte für eine solche Bestellung dem Konto des Kunden belastet.

c)  Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so ist der geschuldete Betrag mit 8 % p.a. über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen, und zwar ab dem vereinbarten Zahlungstermin, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Übersteigt der vorgenannte Zinssatz jedoch den nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Höchstzinssatz, so sind Zinsen in Höhe des nach diesen Vorschriften zulässigen Höchstsatzes zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

d)  Zahlt der Kunde den Kaufpreis für die Ware nicht oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht fristgerecht nach oder wird uns eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach objektiven bankmäßigen Beurteilungsmaßstäben bekannt, so sind wir berechtigt, alle bisher eingeräumten Zahlungsziele einseitig zu widerrufen, alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig zu stellen und/oder nach unserer Wahl von allen bestehenden Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten, künftige Lieferungen nur noch gegen ein unwiderrufliches Akkreditiv zu von uns festgelegten Bedingungen auszuführen oder für künftige Lieferungen vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

e)  Ergänzend hierzu gelten die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer in der jeweils gültigen Fassung.
 

6   Mangelhafte Ware, Sachmängelhaftung, Fremdware

a)  Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, übernehmen wir die Gewährleistung für die an den Kunden verkaufte Ware nur in dem Umfang, der sich aus den zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.

b)  Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel innerhalb einer Frist von acht (8) Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Sind wesentliche Material- oder Verarbeitungsfehler verborgen und können diese vom Kunden bei sorgfältiger Prüfung der Ware nicht innerhalb der vorgenannten Frist entdeckt werden, so hat die Anzeige innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung des Fehlers zu erfolgen. Werden die vorgenannten Rügen nicht fristgerecht schriftlich gegenüber uns erhoben, so ist die Gewährleistung für den/die betreffenden Mangel verjährt und wird von uns nicht mehr übernommen. Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich bei uns eingeht.

c)  Ungeachtet des Vorstehenden erlischt unsere Gewährleistung spätestens ein (1) Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von Arglist unsererseits.

d)  Wir haften nur für solche Mängel oder Schäden, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeinträchtigen, sofern die Mangelhaftigkeit oder der Schaden nicht durch unsachgemäße Behandlung beim Transport der Ware zum jeweiligen Bestimmungsort verursacht worden ist. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns unverzüglich entweder einige repräsentative Muster der angeblich mangelhaften Ware zur Verfügung zu stellen oder uns andere geeignete Nachweise in einer von uns vorab genehmigten Form vorzulegen

e)  Wenn und soweit sich die behaupteten Mängel oder Schäden nach unserer Prüfung als berechtigt erweisen, sind wir berechtigt, nach unserem alleinigen Ermessen und unserer Wahl entweder die mangelhafte Ware durch Versendung einwandfreier Ware an den Kunden auf unsere Kosten auszutauschen, die mangelhafte Ware zu reparieren oder unserem Kunden diese Ware auf der Grundlage einer detaillierten Rechnung, die der Kunde uns zu übermitteln hat und die den jeweiligen Kaufpreis zuzüglich der uns vom Kunden nachgewiesenen Aufwendungen und Kosten für den Transport der mangelhaften Ware detailliert ausweist, gutzuschreiben. Wir sind ferner berechtigt, die mangelhafte Lieferung ganz oder teilweise zurückzufordern oder nach unseren besonderen Weisungen anderweitig zu verwerten. Wird die Nachbesserung oder der Umtausch unberechtigt verweigert oder ist die Nachbesserung oder der Umtausch für den Kunden unzumutbar, z.B. bei unangemessenem Verzug oder wenn 2 (zwei) Nachbesserungs- oder Umtauschversuche endgültig fehlgeschlagen sind, so ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist jedoch nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der Mangel vergleichsweise geringfügig ist.

f ) Die Prüfung, ob die bestellte Ware für den konkreten Verwendungszweck geeignet ist, obliegt allein dem Kunden, und wir übernehmen insoweit keine Gewährleistung oder Haftung. Wurden der jeweiligen Bestellung Muster zugrunde gelegt, so gelten diese nur als annähernde Anhaltspunkte für den vorgesehenen Verwendungszweck.

g)  Für Garantien oder Zusicherungen haften wir nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich und rechtsverbindlich abgegeben wurden.

h)  Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferten verderblichen Waren unter strikter Beachtung unserer Anweisungen zu lagern. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung für solche Waren ausgeschlossen.

i)  Werden Waren an den Kunden geliefert, die nicht von uns, sondern von einem unserer Lieferanten hergestellt wurden, so gelten unsere Gewährleistungsverpflichtungen durch Abtretung aller Gewährleistungsansprüche, die wir gegen den jeweiligen Lieferanten haben, an den Kunden als erfüllt, der diese Abtretung hiermit erfüllungshalber annimmt. Erst nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Lieferanten und nur insoweit, als diese den Kunden nicht von seinen angeblichen Gewährleistungsansprüchen gegen uns befreit, kann der Kunde uns in Anspruch nehmen.

j)  Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
 

7   Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungsrechte, Versicherungen

a)  Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit unserem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen und Kosten vor. Bei Zahlung durch Scheck, Wechsel o.ä. geht das Eigentum an der Ware erst dann auf den Kunden über, wenn alle offenen Forderungen des Kunden beglichen sind und die entsprechenden Beträge auf unseren Konten gutgeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Forderungen des Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und von uns anerkannt ist.

b)  Soweit die Gültigkeit des vorstehenden Eigentumsvorbehalts nach dem zwingend anwendbaren Recht des Landes des Kunden Formvorschriften - insbesondere hinsichtlich der Registrierung bei der zuständigen Behörde - unterliegt, hat der Kunde diese zu erfüllen, um die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts sicherzustellen.

c)  Waren, die mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an den Kunden zum Zwecke der Weiterveräußerung verkauft werden, werden mit der Maßgabe veräußert, dass der Kunde mit der Weiterveräußerung alle Forderungen, die ihm gegen den Dritten zustehen, in Höhe des jeweiligen Kaufpreises zuzüglich Nebenkosten und ggf. Zinsen an uns abtritt. Im Rahmen des Kontokorrentverkehrs dient der Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretung der Sicherung eines etwaigen Saldos zu unseren Gunsten. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Dritten von der Abtretung der entsprechenden Kaufpreisforderungen zu unterrichten und uns alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Dritten aus der erfolgten Abtretung benötigen. Wir sind berechtigt, die Abtretung den Dritten bekannt zu geben, sobald der Kunde mit den Zahlungen in Verzug ist. Der Kunde ist vorbehaltlich unseres Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, soweit und solange er sich mit einer Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht wesentlich in Verzug befindet.

d)  Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden gilt als in unserem Auftrag vorgenommen. Das Eigentum an der so verarbeiteten oder umgebildeten Sache steht uns zu. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache vermischt, so räumt uns der Kunde das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein.

e)  Ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, die genannten Waren zu verpfänden, zu belasten oder zur Sicherheit an Dritte zu übertragen. Mit der Stellung eines (freiwilligen oder unfreiwilligen) Antrages auf Eröffnung des Konkurses oder der Insolvenz ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufs unsererseits bedarf.

f)  Der Kunde ist generell verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware pfleglich zu behandeln und gegen Risiken wie Feuer und Diebstahl sowie alle sonstigen Risiken, die üblicherweise Gegenstand einer Betriebshaftpflichtversicherung sind, zu versichern. Der Kunde tritt alle Ansprüche, die ihm in diesem Zusammenhang gegen die Versicherungsgesellschaft zustehen, in Höhe des Kaufpreises des Kunden zuzüglich etwaiger zusätzlicher Kosten und Aufwendungen an uns ab.

g)  In der Zurücknahme der in unserem Eigentum stehenden Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom jeweiligen Vertrag mit dem Kunden. In den Fällen, in denen unsere vorgenannten Rechte erheblich beeinträchtigt oder gefährdet werden, sind wir oder unsere Bevollmächtigten berechtigt, einzugreifen und die in unserem Eigentum stehenden Waren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu veräußern oder anderweitig zu verwerten und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unserer Rechte angemessen und zumutbar sind, einschließlich des Zugangs zu dem Ort, an dem die Waren lagern. Sind Dritte an der Lagerung der Waren beteiligt, so hat der Kunde durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit diesen Dritten sicherzustellen, dass diese uns nicht daran hindern, die betreffenden Waren in Besitz zu nehmen und aus den Lagerräumen zu holen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von allen Ereignissen oder Handlungen Dritter zu unterrichten, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten. Ferner sind wir berechtigt, eine gerichtliche Verfügung zu beantragen, um den Kunden oder Dritte daran zu hindern, die Waren zu verkaufen, zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahme der Waren oder mit der Durchführung von Maßnahmen nach diesem Vertrag sind vom Kunden zu tragen.

h) Darüber hinaus haben wir einen Anspruch auf Aussonderung und Verwertung aller nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Waren, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ganz oder teilweise nicht nachgekommen ist.

i)  Bei Pfändung von Waren oder Forderungen, die in unserem Eigentum stehen oder uns abgetreten sind, durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, die wir zum Schutz unseres Eigentums und/oder unserer Sicherungsrechte einleiten müssen; diese Kosten hat der Kunde endgültig zu tragen, soweit sie nicht ggf. von der gegnerischen Partei im Rechtsstreit ersetzt werden.

j)  Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten, berechnet zum Selbstkostenpreis, die jeweilige Forderung um mehr als zwanzig (20) Prozent, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden oder eines Dritten, dessen Rechte durch die übersteigenden Sicherheiten beeinträchtigt werden, verpflichtet, die jeweiligen Sicherheiten nach unserer Wahl ganz oder teilweise freizugeben.

k)  Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Fall gilt Abschnitt X. dieser Bedingungen Anwendung.
 

8   Einhaltung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)

Die von uns hergestellten und vertriebenen Waren sind Kosmetika im Sinne des § 4 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes

a)  Es ist dem Kunden untersagt, durch nicht mit uns abgestimmte öffentliche Äußerungen, insbesondere durch Werbeaussagen, oder durch eine veränderte Gestaltung der Ware den Eindruck zu erwecken, die Ware sei in erster Linie dazu bestimmt, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Krankheitssymptome zu lindern oder zu heilen, mit der Folge, dass sie als Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) einzustufen sei. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung hat uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen und zu entschädigen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung für den Fall, dass ein Wettbewerber und/oder eine Behörde Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüche gegen uns geltend macht.

b)  Wünscht der Kunde eine Änderung des Designs in der Weise, dass das Kosmetikum als Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG einzustufen wäre, werden wir den Kunden entsprechend belehren und auffordern, das Design so anzupassen, dass ein Verstoß gegen das AMG vermieden wird oder einer solchen Anpassung durch uns zuzustimmen. Kommt der Kunde dem nicht nach, sind wir berechtigt, die (weitere) Ausführung des Auftrags zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

c)  Sofern der Auftraggeber die Verpackung und/oder die Stoffe liefert, sichert er zu, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, entsprechen. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverfolgung frei, die sich aus einem Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen ergeben können. Ergänzend gilt § 9 lit. d dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

9   Verjährung der Haftung

a)  Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung, auch die unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Erfüllungsgehilfen, auf den produktspezifisch vorhersehbaren, typischen, unmittelbaren und sofortigen Schaden begrenzt. Wir haften ferner nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

b)  Unsere Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die eine weitergehende Haftung oder Verantwortung vorsehen, wird durch das Vorstehende nicht berührt. Gleiches gilt für schuldhaft verursachte Personenschäden oder den Verlust des Lebens des Kunden.

c)  Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf der Mangelhaftigkeit der Ware beruhen, verjähren in einem (1) Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

d)  Für vom Kunden beigestellte oder erhaltene Materialien, Bestandteile, Wirkstoffe, Rezepte, Rezepturen und Mischungen, Zusicherungen und Garantien, Frachtspezifikationen oder Herstellungsanweisungen haften wir in keinem Fall. Wir sind nicht verpflichtet, die vorgenannten Gegenstände auf ihre Konformität mit dem Produkthaftungsgesetz und/oder anderen zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften zu prüfen. Der Kunde stellt uns in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns erheben, einschließlich etwaiger Verluste, Verletzungs- und Schadensersatzansprüche, Kosten und Auslagen oder Anwaltskosten.
 

10   Rücksendung

a)  Alle Rücksendungen ("Rücksendungen"), die nicht von uns verschuldet sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unseres Außendienstes oder unseres Serviceteams in unserer Zentrale. Ohne eine solche Genehmigung sind wir berechtigt, solche Rücksendungen abzulehnen.

b)  Falls wir eine Rücksendung akzeptieren, sind wir berechtigt, bei der Gutschrift an den Kunden eine Bearbeitungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Prozent (10 %) des von uns in Rechnung gestellten Preises für die zurückgesandten Waren abzuziehen.

c)  Wir akzeptieren nur Rücksendungen von Waren, die innerhalb der letzten drei (3) Monate bestellt wurden (gerechnet ab dem Datum unserer Rechnung).

d)  Waren, die nicht in unseren aktuellen Preislisten für den Fachhandel aufgeführt sind oder deren Aussehen verändert wurde, werden nicht als Rücksendung angenommen.
 

11  Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist dann von den Vertragsparteien durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren Inhalt dem mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich beabsichtigten und verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
 

12   Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, CIS

a)  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, Zusagen und Lieferungen für beide Vertragsparteien Stein, Deutschland, es sei denn, die Natur der Sache erfordert zwingend einen anderen Erfüllungsort.

b)  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Amtsgericht Nürnberg bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth, soweit nicht zwingend und ausschließlich ein anderer Gerichtsstand gegeben ist. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gericht zu verklagen, das nach dem anwendbaren nationalen oder internationalen Recht für die Entscheidung des konkreten Falles zuständig ist.

c)  Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns einschließlich aller bestehenden Verträge, Rechtsstreitigkeiten und Rechtsgeschäfte sowie für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart und bestätigt.
 

13   Speicherung von Daten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten von uns im Rahmen der zulässigen Grenzen des geltenden zwingenden Datenschutzrechts gespeichert und verarbeitet werden